Nutzungsbedingungen
1 Allgemeines
1.1 Anbieter
Die Sparkasse Schaumburg, Klosterstraße 11, 31737 Rinteln, ist Anbieter der regionalen Förderplattform „Wir lieben Schaumburg".
Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.
Betreiber der Förderplattform im Auftrag der Sparkasse Schaumburg ist die Firma Particulate Solutions GmbH, Carl-Löhr-Straße 6, 56070 Koblenz.
Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.
Betreiber der Förderplattform im Auftrag der Sparkasse Schaumburg ist die Firma Particulate Solutions GmbH, Carl-Löhr-Straße 6, 56070 Koblenz.
1.2 Sparkasse und gesellschaftliches Engagement
Durch unser breites gesellschaftliches Engagement im Landkreis Schaumburg für Wirtschaft und Mittelstand, für Kunst und Kultur, für Soziales und Sport, geben wir den Menschen die Möglichkeit, eine örtliche Verbundenheit einzugehen und aufzubauen. Durch konkrete Projekte und Maßnahmen, durch Spenden und Sponsoring erreichen wir das, was uns von anderen Kreditinstituten unterscheidet: Nähe.
Ohne die Förderung unserer Sparkasse würden viele etablierte und beliebte Einrichtungen, Veranstaltungen und Angebote nicht mehr in der gewohnten Form existieren können. So helfen wir auf nachhaltige Weise mit, die Standort- und Lebensqualität in unserer Region zu erhalten, die nicht nur von wirtschaftlichen Faktoren abhängt.
Unsere Sparkasse hilft dabei mit, unser gesellschaftliches Engagement umsetzen zu können. Erwirtschaftete Überschüsse kommen nicht allein wenigen Aktionären oder Teilhabern zugute, wir geben einen beträchtlichen Teil davon zurück an die Gesellschaft - an die Bürgerinnen und Bürger unserer Region.
Ohne die Förderung unserer Sparkasse würden viele etablierte und beliebte Einrichtungen, Veranstaltungen und Angebote nicht mehr in der gewohnten Form existieren können. So helfen wir auf nachhaltige Weise mit, die Standort- und Lebensqualität in unserer Region zu erhalten, die nicht nur von wirtschaftlichen Faktoren abhängt.
Unsere Sparkasse hilft dabei mit, unser gesellschaftliches Engagement umsetzen zu können. Erwirtschaftete Überschüsse kommen nicht allein wenigen Aktionären oder Teilhabern zugute, wir geben einen beträchtlichen Teil davon zurück an die Gesellschaft - an die Bürgerinnen und Bürger unserer Region.
1.3 Ziel der Förderplattform
Die Förderplattform „Wir lieben Schaumburg" bietet Organisationen und Vereinen aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Schaumburg die digitale Möglichkeit Förderanfragen für Projekte, Veranstaltungen, Anschaffungen, etc. zu stellen.
1.4 Mögliche Fördergeldempfänger
Fördergelder können gemeinnützige Vereine, Organisationen, Institutionen und Projekte, deren Förderzweck im Geschäftsgebiet der Sparkasse Schaumburg liegt, beantragen. Auch Initiativen und nicht eingetragene Vereine können Anträge stellen.
2 Formen der Förderung
2.1 Spenden (Zuwendungen)
Mit Spenden sind keine Gegenleistungen des Empfängers verbunden. Sie sind freiwillige Zuwendungen für einen gemeinnützigen, kulturellen, religiösen, wissenschaftlichen Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO). Antragsteller müssen als gemeinnützig anerkannt sein. Dieser Nachweis wird über den Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid (Ausstellungsdatum nicht älter als 5 Jahre), ggf. auch über Bescheinigung nach § 60a Abs. 1 AO (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Jahre) erbracht. Sofern es sich beim Antragsteller um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, ist der Nachweis nicht erforderlich. Im Anschluss an die Förderung stellt der Antragsteller eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) aus.
2.2 Zweckertrag aus der Sparlotterie der Sparkassen
Mit dem Erwerb eines Sparloses sind für die Losinhaber nicht nur Gewinnchancen verbunden. 25% aus den Loseinnahmen werden als Reinertrag für gemeinnützige Zwecke oder sonstige förderungswürdige Zwecke zur Verfügung gestellt. Zuwendungen aus dem Zweckertrag der Sparlotterie stellen eine besondere Förderform der Sparkasse dar. Sie werden für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet.
Die Vergabe erfolgt an örtliche Empfänger, die eine steuerunschädliche Spendenbescheinigung (mildtätige, soziale, kulturelle Zwecke) ausstellen dürfen. Auch Initiativen und nicht eingetragene Vereine können Zuwendungsempfänger sein, sofern der Zweck die Vergabevorgaben erfüllt.
Die Vergabe erfolgt an örtliche Empfänger, die eine steuerunschädliche Spendenbescheinigung (mildtätige, soziale, kulturelle Zwecke) ausstellen dürfen. Auch Initiativen und nicht eingetragene Vereine können Zuwendungsempfänger sein, sofern der Zweck die Vergabevorgaben erfüllt.
2.3 Sponsoring
Das Sponsoring der Sparkasse Schaumburg hat einen werblichen Charakter. Über die Bereitstellung von Werbe- und Repräsentationsmöglichkeiten unterstreicht die Sparkasse Schaumburg ihr regionales Engagement und präsentiert sich als leistungsfähiges Kreditinstitut. Dazu erhält sie für ihr Sponsoring eine vereinbarte Gegenleistung.
2.4 Wahl des Fördertopfes
Aus welchem Fördertopf die Mittel für zugesagte Förderungen kommen, entscheidet allein die Sparkasse Schaumburg.
3 Teilnahmebedingungen
3.1 Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen für Registrierung und Projektantragstellung
Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der (Teilnehmer) Projektträger mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
3.1.1 Kosten
Registrierung und Projektbeantragung sind kostenlos.
3.1.2 Registrierung
Die Registrierung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.wirliebenschaumburg.de. Dort muss sich der Projektträger (Verein, Organisation, etc.) entsprechend den Vorgaben registrieren. Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Angeforderte Unterlagen wie z.B. der Freistellungsbescheid bei gemeinnützigen Vereinen und Organisationen sind beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Daten können mit Ausnahme des Freistellungsbescheids nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden. Jeder Projektträger darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.
Die Registrierungsunterlagen werden durch die Sparkasse Schaumburg u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Sparkasse ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der Sparkasse Schaumburg. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme auf der Förderplattform besteht nicht.
Im Anschluss ist das geplante Projekt bzw. die Verwendung der beantragten Fördermittel konkret zu beschreiben. Im Rahmen der Projektvorstellung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden. Für die Vorstellung des Antragstellers kann das Vereins-/Organisations-Logo mit bis zu 5 Bildern (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden.
Mit Einreichung der Förderanfrage bestätigt der Projektträger, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden und ihm die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen. Die Sparkasse behält sich vor diese im Einzelfall einzusehen.
Die Registrierungsunterlagen werden durch die Sparkasse Schaumburg u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Sparkasse ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der Sparkasse Schaumburg. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme auf der Förderplattform besteht nicht.
Im Anschluss ist das geplante Projekt bzw. die Verwendung der beantragten Fördermittel konkret zu beschreiben. Im Rahmen der Projektvorstellung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden. Für die Vorstellung des Antragstellers kann das Vereins-/Organisations-Logo mit bis zu 5 Bildern (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden.
Mit Einreichung der Förderanfrage bestätigt der Projektträger, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden und ihm die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen. Die Sparkasse behält sich vor diese im Einzelfall einzusehen.
3.1.3 Nutzung Foto- und Bildmaterial
Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Sparkasse Schaumburg übertragen. Außerdem wird der Sparkasse Schaumburg das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografieren im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die Sparkasse Schaumburg.
3.2 Förderkriterien
Eine Vergabe von Förderungen schließt die Sparkasse Schaumburg in folgenden Fällen grundsätzlich aus:
Die Fördermittel sind im Geschäftsgebiet der Sparkasse Schaumburg (Landkreis Schaumburg) einzusetzen.
- Die Sparkasse Schaumburg fördert keine Projekte, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen.
- Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse Schaumburg schaden.
- Es werden keine Projekte gefördert, die eine einseitige religiöse Ausrichtung haben. Kirchliche Projekte, die dem Allgemeinwohl der Bevölkerung zu Gute kommen, können eine Förderung erhalten.
- Laufende Personal-, Verwaltungs-, Bau- oder andere laufende Kosten
- Projekte, die im Zusammenhang mit kommunalen Pflichtaufgaben stehen
Die Fördermittel sind im Geschäftsgebiet der Sparkasse Schaumburg (Landkreis Schaumburg) einzusetzen.
3.3 Benachrichtigung und Auszahlung
Die teilnehmenden Projektträger werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt auf die vom Projektträger auf der Förderplattform angegebene IBAN.
3.4 Spenden
Handelt es sich bei der Fördersumme um eine Spende, verpflichtet sich der gemeinnützige Projektträger, der Sparkasse Schaumburg nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen und diese auf dem Postweg (innerhalb von 4 Wochen) an die Sparkasse Schaumburg zu übermitteln.
Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes behält sich die Sparkasse Schaumburg vor, die Spende zurückzufordern.
Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes behält sich die Sparkasse Schaumburg vor, die Spende zurückzufordern.
3.5 Zuwendung aus dem Zweckertrag der Sparlotterie der Sparkassen
Handelt es sich bei der Fördersumme um eine Zuwendung aus dem Zweckertrag der Sparlotterie der Sparkassen, verpflichtet sich der Empfänger, die von der Sparkasse Schaumburg ausgestellte Empfangsbescheinigung unterschrieben (innerhalb von 4 Wochen) an die Sparkasse zu übermitteln.
3.6 Sponsoring
Über die Förderplattform können auch Projekte, die aus dem Fördertopf Sponsoring gefördert werden, eingereicht werden. Die werbliche Gegenleistung des Sponsoring-Empfängers wird bei der Registrierung des Projektes abgefragt und damit verpflichtend vereinbart. Im Falle eines Ausfalls einer geförderten Maßnahme oder des Wegfalls des Sponsoringgrundes sind bereits gezahlte Gegenleistungen an die Sparkasse Schaumburg zurückzuzahlen.
4 Haftungsbeschränkungen
Jeder Antragsteller stellt die Sparkasse Schaumburg – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Antragsteller herleiten. Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Antragsteller die Sparkasse Schaumburg insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.
Der Antragsteller verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.
Die Sparkasse Schaumburg kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Registrierungen bzw. Projektantragsstellungen.
Der Antragsteller verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.
Die Sparkasse Schaumburg kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Registrierungen bzw. Projektantragsstellungen.
5 Datenschutz
Die Sparkasse Schaumburg und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzbestimmungen der Sparkasse Schaumburg unter https://www.spk-schaumburg.de/de/home/toolbar/datenschutz.html verwiesen. Durch die Registrierung auf der Förderplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse Schaumburg die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse Schaumburg behält sich vor, in den Medien über die Förderung zu berichten, bzw. berichten zu lassen.
Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social-Media-Kanälen der Sparkasse Schaumburg, der Internetseite der Sparkasse Schaumburg und auf Medien zur Bewerbung der Förderplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an wirliebenschaumburg@spk-schaumburg.de gegenüber der Sparkasse Schaumburg per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Förderplattform zurückzutreten.
Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social-Media-Kanälen der Sparkasse Schaumburg, der Internetseite der Sparkasse Schaumburg und auf Medien zur Bewerbung der Förderplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an wirliebenschaumburg@spk-schaumburg.de gegenüber der Sparkasse Schaumburg per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Förderplattform zurückzutreten.
6 Sonstiges
Die Förderplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
7 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

