Nutzungsbedingungen

1 Allgemeines

1.1 Anbieter
Die Sparkasse Schaumburg, Klosterstraße 11, 31737 Rinteln, ist Anbieter der regionalen Spendenplattform „Wir lieben Schaumburg“.

Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

Betreiber der Spendenplattform im Auftrag der Sparkasse Schaumburg ist die Firma Particulate Solutions GmbH, Universitätsstraße 3, 56070 Koblenz.
1.2 Sparkasse und gesellschaftliches Engagement
Durch unser breites gesellschaftliches Engagement im Landkreis Schaumburg für Wirtschaft und Mittelstand, für Kunst und Kultur, für Soziales und Sport, geben wir den Menschen die Möglichkeit, eine örtliche Verbundenheit einzugehen und aufzubauen. Durch konkrete Projekte und Maßnahmen, durch Spenden und Sponsoring erreichen wir das, was uns von anderen Kreditinstituten unterscheidet: Nähe.

Ohne die Förderung unserer Sparkasse würden viele etablierte und beliebte Einrichtungen, Veranstaltungen und Angebote nicht mehr in der gewohnten Form existieren können. So helfen wir auf nachhaltige Weise mit, die Standort- und Lebensqualität in unserer Region zu erhalten, die nicht nur von wirtschaftlichen Faktoren abhängt.

Jede Kundin und jeder Kunde unserer Sparkasse hilft dabei mit, unser gesellschaftliches Engagement umsetzen zu können. Erwirtschaftete Überschüsse kommen nicht allein wenigen Aktionären oder Teilhabern zugute, wir geben einen beträchtlichen Teil davon zurück an die Gesellschaft - an die Bürgerinnen und Bürger unserer Region.
1.3 Ziel der Spendenplattform
Die Spendenplattform „Wir lieben Schaumburg“ bietet Kundinnen und Kunden der Sparkasse Schaumburg die Möglichkeit, sich an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu beteiligen. Sei es durch Vorschlag von förderwürdigen Projekten oder durch Einlösung von Spendencodes auf unserer Seite.

Mehr noch: jeder kann die auf der Spendenplattform eingestellten Projekte mit einer Privatspende unterstützen.
1.4 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger
Teilnehmen können gemeinnützige Vereine, Organisationen, Institutionen und Projekte, deren Förderzweck im Geschäftsgebiet der Sparkasse Schaumburg liegt. Auch Initiativen und nicht eingetragene Vereine können teilnehmen. Alle haben gleichermaßen eine Chance auf Unterstützung. Nachfolgend nennen wir die Teilnehmer: Projektträger.

2 Formen der Förderung

2.1 Spenden (Zuwendungen)
Mit Spenden sind keine Gegenleistungen des Empfängers verbunden. Sie sind freiwillige Zuwendungen für einen gemeinnützigen, kulturellen, religiösen, wissenschaftlichen Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO). Antragsteller müssen als gemeinnützig anerkannt sein. Dieser Nachweis wird über den Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid (Ausstellungsdatum nicht älter als 5 Jahre), ggf. auch über Bescheinigung nach § 60a Abs. 1 AO (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Jahre) erbracht. Sofern es sich beim Antragsteller um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, ist der Nachweis nicht erforderlich. Im Anschluss an die Förderung stellt der Antragsteller eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) aus.
2.2 Zweckertrag aus der Sparlotterie der Sparkassen
Mit dem Erwerb eines Sparloses sind für die Losinhaber nicht nur Gewinnchancen verbunden. 25% aus den Loseinnahmen werden als Reinertrag für gemeinnützige Zwecke oder sonstige förderungswürdige Zwecke zur Verfügung gestellt. Zuwendungen aus dem Zweckertrag der Sparlotterie stellen eine besondere Förderform der Sparkasse dar. Sie werden für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet.

Die Vergabe erfolgt an örtliche Empfänger, die eine steuerunschädliche Spendenbescheinigung (mildtätige, soziale, kulturelle Zwecke) ausstellen dürfen. Auch Initiativen und nicht eingetragene Vereine können Zuwendungsempfänger sein, sofern der Zweck die Vergabevorgaben erfüllt.
2.3 Sponsoring
Das Sponsoring der Sparkasse Schaumburg hat einen werblichen Charakter. Über die Bereitstellung von Werbe- und Repräsentationsmöglichkeiten unterstreicht die Sparkasse Schaumburg ihr regionales Engagement und präsentiert sich als leistungsfähiges Kreditinstitut. Dazu erhält sie für ihre finanzielle Zuwendung eine vereinbarte Gegenleistung.
2.4 Wahl des Fördertopfes
Aus welchem Fördertopf die Mittel für zugesagte Förderungen kommen, entscheidet allein die Sparkasse Schaumburg.

3 Teilnahmebedinungen

3.1 Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer (Projektträger) mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
3.1.1 Kosten
Die Teilnahme ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme (bspw. Erstellung Logos) ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung dieser Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
3.1.2 Registrierung
Die Registrierung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.wirliebenschaumburg.de. Dort muss sich der Projektträger (Verein, Organisation, etc.) entsprechend den Vorgaben registrieren. Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Angeforderte Unterlagen wie z.B. der Freistellungsbescheid bei gemeinnützigen Vereinen und Organisationen sind beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Daten können mit Ausnahme des Freistellungsbescheids nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden. Jeder Projektträger darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.

Im Anschluss ist das geplante Projekt bzw. die Verwendung der beantragten Fördermittel konkret zu beschreiben. Im Rahmen der Projektvorstellung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden. Für die Vorstellung des Antragstellers kann das Vereins-/Organisations-Logo mit bis zu 5 Bildern (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden.

Die Registrierungsunterlagen werden durch die Sparkasse Schaumburg u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Sparkasse ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der Sparkasse Schaumburg. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme auf der Spendenplattform besteht nicht.

Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Projektträger, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.
3.1.3 Nutzung
Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Sparkasse Schaumburg übertragen. Außerdem wird der Sparkasse Schaumburg das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografieren im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die Sparkasse Schaumburg.
3.2 Förderkriterien
Eine Vergabe von Förderungen schließt die Sparkasse Schaumburg in folgenden Fällen grundsätzlich aus:
  • Die Sparkasse Schaumburg fördert keine Projekte, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen.
  • Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse Schaumburg schaden.
  • Es werden keine Projekte gefördert, die eine einseitige religiöse Ausrichtung haben. Kirchliche Projekte, die dem Allgemeinwohl der Bevölkerung zu Gute kommen, können eine Förderung erhalten.
  • Laufende Personal-, Verwaltungs-, Bau- oder andere laufende Kosten
  • Projekte, die im Zusammenhang mit kommunalen Pflichtaufgaben stehen
Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.

Die Fördermittel sind im Geschäftsgebiet der Sparkasse Schaumburg (Landkreis Schaumburg) einzusetzen.
3.2.1 Förderkriterien für Privatspenden und Spendencodes
Von Organisationen eingereichte Projekte können für Privatspenden und Spendencodes freigeschaltet werden. Antragsteller müssen als gemeinnützig anerkannt sein (s. Punkt 2.1.). Diese Projekte werden auf www.wirliebenschaumburg.de im Menüpunkt „Aktuelle Projekte“ abgebildet. Privatspenden und Gelder aus Spendencodes können nur Projekte gemeinnütziger Organisationen empfangen, die zusätzlich die Förderkriterien der Sparkasse Schaumburg und „Wir lieben Schaumburg“ erfüllen.
3.3 Vergabe von Spendencodes
Spendencodes sind sowohl für Kunden der Sparkasse Schaumburg, als auch für Nichtkunden, die an z.B. Veranstaltungen der Sparkasse Schaumburg teilnehmen, erhältlich. Durch die Einlösung der Spendencodes wird mitentschieden, welche Projekte mit welchen Beträgen gefördert werden. Die Sparkasse Schaumburg wird Spendencodes zu verschiedenen Zwecken oder Anlässen herausgeben. Diese können variieren, genau wie die Höhe der hinter den Spendencodes stehenden Beträge. Ein Anspruch auf Ausgabe oder Auszahlung von Spendencodes kann nicht geltend gemacht werden.
3.3.1 Gültigkeit/Befristung von Spendencodes
Unsere Spendencodes unterliegen einer individuellen Gültigkeit/Befristung, die in Verbindung mit dem jeweiligen Code einsehbar ist.
3.3.2 Spendencode-Einlösung im Internet
Die von der Sparkasse Schaumburg ausgegebenen Spendencodes können auf der Spendenplattform nach Belieben an die teilnehmenden Projektträger verteilt werden. Dafür muss der Spendencode in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Plattform eingegeben werden.
3.4 Privatspenden
Projekte, die nicht vollständig von der Sparkasse Schaumburg gefördert werden, können zusätzlich durch Privatspenden unterstützt werden. Privatspenden können in einer Höhe von mindestens 5,00 Euro bis max. 1.000 Euro geleistet werden. Die Spende kann per girpoay oder paydirekt erfolgen. Es können nur Projekte gemeinnütziger Organisationen per Privatspende unterstützt werden.
3.5 Kommentierung
Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
3.6 Benachrichtigung und Auszahlung
Die teilnehmenden Projektträger werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt auf das vom Projektträger auf der Spendenplattform angegebene Konto, spätestens nach Ende der Aktion.

Diejenigen Projekte, die bereits vor Ende der Aktion ihr Projektziel komplett erreicht haben, können ihren Förderbetrag auch schon unterjährig erhalten.

Vereine, die zum Projektende ihr Spendenziel nicht erreicht haben, erhalten danach den Betrag, der bis zum Projektende für das jeweilige Projekt gespendet wurde.
3.7 Spenden
Handelt es sich bei der Fördersumme um eine Spende, verpflichtet sich der gemeinnützige Projektträger, der Sparkasse Schaumburg nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen und diese auf dem Postweg (innerhalb von 4 Wochen) an die Sparkasse Schaumburg zu übermitteln.

Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes behält sich die Sparkasse Schaumburg vor, die Spende zurückzufordern.
3.8 Zuwendung aus dem Zweckertrag der Sparlotterie der Sparkassen
Handelt es sich bei der Fördersumme um Zuwendung aus dem Zweckertrag der Sparlotterie der Sparkassen, verpflichtet sich der Empfänger, der Sparkasse Schaumburg nach Eingang eine Empfangsbescheinigung auszustellen und diese auf dem Postweg (innerhalb von 4 Wochen) an die Sparkasse Schaumburg zu übermitteln.
3.9 Sponsoring
Über die Spendenplattform können auch Projekte, die aus dem Fördertopf Sponsoring gefördert werden, eingereicht werden. Die werbliche Gegenleistung des Sponsoring-Empfängers wird bei der Registrierung des Projektes abgefragt und damit verpflichtend vereinbart. Im Falle eines Ausfalls einer geförderten Maßnahme oder des Wegfalls des Sponsoringgrundes sind bereits gezahlte Gegenleistungen an die Sparkasse Schaumburg zurückzuzahlen.
4 Aussetzung des Wettbewerbs
Die Sparkasse Schaumburg behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
5 Haftungsbeschränkungen
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Sparkasse Schaumburg und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Sparkasse Schaumburg im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Projektträger. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Jeder Bewerber stellt die Sparkasse Schaumburg – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten. Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Sparkasse Schaumburg insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

Die Sparkasse Schaumburg kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
6 Datenschutz
Die Sparkasse Schaumburg und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzbestimmungen der Sparkasse Schaumburg unter https://www.spk-schaumburg.de/de/home/toolbar/datenschutz.html verwiesen. Durch die Registrierung auf der Spendenplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse Schaumburg die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse Schaumburg behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen.

Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social-Media-Kanälen der Sparkasse Schaumburg, der Internetseite der Sparkasse Schaumburg und auf Medien zur Bewerbung der Spendenplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an wirliebenschaumburg@spk-schaumburg.de gegenüber der Sparkasse Schaumburg per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Spendenplattform zurückzutreten.
7 Sonstiges
Die Spendenplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
8 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.